Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SWA Trockenbau

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge zwischen SWA Trockenbau, Pfarrwiesenallee 53, 71067 Sindelfingen, und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, SWA Trockenbau stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots
  • Bestätigung per E‑Mail, Telefon oder Nachricht
  • Unterzeichnung eines Auftrags
  • Beginn der Ausführung auf Wunsch des Kunden

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

 

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Zusatzleistungen, die während der Ausführung entstehen, werden gesondert berechnet.

SWA Trockenbau führt ausschließlich Arbeiten aus, die nicht der Meisterpflicht unterliegen.
Meisterpflichtige Gewerke (z. B. Elektro, Sanitär, Heizung) werden nur durch Partnerbetriebe oder vermittelte Fachkräfte ausgeführt.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Endpreise, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zahlungsbedingungen:

  • Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig
  • Zahlungen erfolgen per Überweisung oder nach Vereinbarung
  • Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist SWA Trockenbau berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

 

5. Ausführung der Arbeiten

SWA Trockenbau verpflichtet sich zu fachgerechter, sauberer und termingerechter Ausführung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • Arbeitsflächen frei zugänglich sind
  • Strom und Wasser zur Verfügung stehen
  • notwendige Genehmigungen vorliegen

Verzögerungen, die durch den Auftraggeber entstehen, können zu Mehrkosten führen.

 

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
SWA Trockenbau hat das Recht zur Nachbesserung.
Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.

 

7. Haftung

SWA Trockenbau haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.

Keine Haftung besteht für:

  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung
  • verdeckte Mängel am Gebäude
  • Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit, Materialengpässe)

 

8. Vermittlungsservice

SWA Trockenbau vermittelt auf Wunsch Fachkräfte oder Partnerbetriebe (z. B. Elektriker, Installateure, Maler).

Der Auftraggeber erkennt an:

  • Die Verantwortung für meisterpflichtige Arbeiten liegt beim vermittelten Betrieb
  • Verträge mit vermittelten Handwerkern kommen direkt zwischen Auftraggeber und Fachbetrieb zustande
  • SWA Trockenbau übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter

 

9. Rücktritt und Stornierung

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen.
In diesem Fall sind zu zahlen:

  • bereits erbrachte Leistungen
  • Materialkosten
  • ein angemessener Ausgleich für entgangenen Gewinn (§ 648 BGB)

SWA Trockenbau kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • der Auftraggeber falsche Angaben macht
  • Zahlungen ausbleiben
  • die Ausführung unzumutbar wird

 

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SWA Trockenbau.

 

11. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt.

 

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Sindelfingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

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